Die Bezahlkarte verringert die Möglichkeiten zum Missbrauch der staatlichen Unterstützung deutlich und reduziert Fehlanreize. Asylbewerberleistungen dienen dazu, das Existenzminimums zu sichern und dürfen insbesondere nicht für Rücküberweisungen in die Herkunftsländer zweckentfremdet werden. Zugleich können Bezahlkarten dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand bei den Kommunen zu reduzieren", erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Färber. Erste Erfahrungen vor Ort seien positiv.
Ende Januar hat die Arbeitsgruppe der Länder einstimmig gemeinsame Rahmenbedingungen für eine bundesweite Einführung beschlossen und dabei klar gemacht: Damit die Bezahlkarte bundesweit volle Wirkung entfalten kann, braucht es Änderungen im Asylbewerberleistungsgesetz. "Es muss klar und rechtssicher geregelt werden, wann die Bezahlkarte eingesetzt werden kann. Zudem muss der Vorrang von Geldleistungen soweit wie möglich gestrichen werden", so Färber.