"Ein von uns als CDU/CSU-Bundestagsfraktion in dieser Woche durchgeführtes Fachgespräch mit mehr als 20 Sachverständigen hat verdeutlicht, dass das so genannte "Heizungsgesetz" der Ampel ein sozial ungerechtes und nicht praxistaugliches Regelwerk ohne bezifferbaren klimapolitischen Mehrwert ist", erklärt Färber.
Nach Ansicht der Union fehlen eine verlässliche Förderkulisse und Planungssicherheit. "Für viele Bürgerinnen und Bürger werden die Konsequenzen des Heizungsgesetzes schlicht unbezahlbar. Eine echte Förderrichtlinie, wie von uns gefordert, hat die Bundesregierung bisher nur in allgemeinen Eckpunkten ohne Präzisierung vorgelegt", so der CDU-Abgeordnete. "Die Wärmewende darf die Menschen und Unternehmen nicht überfordern. Und auch die Versorgung muss nach den Änderungen gesichert sein", mahnt Färber.
Hinzukommt, dass auch die von der Ampel angekündigte Verzahnung mit einem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung nicht stattfinden wird. "Das heißt: Bevor überhaupt feststeht, wie die Wärmeversorgung in den Städten und Gemeinden künftig ausgestaltet werden kann, macht die Bundesregierung bereits jetzt staatliche Vorgaben zur individuellen Anschaffung von neuen Heizungsanlagen", kritisiert Färber.
Grundlagen für eine umsetzbare und bezahlbare Wärmewende sind Technologieoffenheit, Planbarkeit und eine verlässliche Förderung. Entsprechende Programme wurden allerdings im letzten Jahr durch die Ampel mehrfach gestoppt, geändert und gekürzt. "Es wäre richtig gewesen, die Umstellung der privaten Haushalte auf klimaschonende Heizungen mit einer angemessenen Förderung der privaten Haushalte und einer wirkungsvollen Bepreisung von CO2–Emissionen anzugehen. Mit einer CO2-Bepreisung werden die Kosten für Öl und Gas sukzessive teurer. Dadurch wird der Einbau alternativer, CO2–freier Heizungen für die privaten Haushalte wirtschaftlich attraktiver. So haben wir es in der letzten Legislatur beschlossen", erläutert Färber die Position der Union. Der Staat würde somit den Eigentümern die Freiheit einräumen, für welche Technologie sie sich entscheiden, und Raum lassen für neueste technologische Entwicklungen.
Hintergrund
Im Eilverfahren hatte das Bundesverfassungsgericht am 5. Juli 2023 verhindert, dass das Heizungsgesetz schon vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag zur Abstimmung gestellt werden konnte. Die Ampel hat den Gesetzentwurf diese Woche erneut, allerdings in unveränderter Fassung, zur Abstimmung in den Bundestag eingebracht. Eine inhaltliche Befassung der zuständigen Fachausschüsse, wie es die CDU/CSU gefordert hatte, hat die Ampel abgelehnt. Nach Auffassung der CDU/CSU ist eine seriöse parlamentarische Beratung dieses weitreichenden Gesetzes somit weiterhin nicht möglich gewesen. Damit missachtet die Ampel die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die Rechte der Abgeordneten.