"Die Raumschaft sowie insbesondere die stark vom Verkehr be- und überlasteten Gemeinden entlang des Albaufstiegs warten auf eine Stellungnahme Ihres Hauses", heißt es in dem Schreiben von Färber an den Bundesverkehrsminister. Insbesondere stelle sich in diesem Zusammenhang die Frage, welche Abgrenzungskriterien und Sachargumente dazu geführt hätten, dass der A 8-Albaufstieg nicht, wie beispielsweise – laut der Liste aus dem Bundesverkehrsministerium – die A 1 oder die A 61, als "FD-E" (sprich: fest disponiert und als Engpassstelle) eingestuft wurde und somit nicht beschleunigt vorangetrieben werden könne, schreibt der CDU-Abgeordnete weiter.
Die kürzlich durch Einwendungen und das Gerichtsurteil entstandenen, neuerlichen Planungsverzögerungen haben in der Raumschaft für Irritation gesorgt. "Diese Verzögerung lediglich mit der „Klimawirkung des Vorhabens“ und Fragestellungen zum Arten- und Bodenschutz öffentlich zu begründen, ist meines Erachtens nicht ausreichend, da diese Trasse unter Aspekten des Klima- und Umweltschutzes geprüft und ausgewählt wurde", sagt Färber und fordert vom Bundesverkehrsminister in seinem Schreiben eine plausible Begründung, nach welchen Faktoren die in der "144er-Liste" zur Beschleunigung benannten Projekte ausgewählt worden sind.
"Für mich steht außer Frage, dass die Einstufung des A 8-Albaufstiegs als "Engpass" sowie das öffentliche Interesse dieses Teilabschnitts nach wie vor gegeben sind, und dieser somit als zu beschleunigendes Projekt eingestuft werden könne", stellt Färber heraus.