Pressemitteilung: Inflationszuschuss für Leistungsträger im Rettungs- und Gesundheitswesen einführen

"Die Union drängte seit letztem Frühjahr darauf, das Pflegebonusgesetz in diesem Punkt rechtzeitig zum Auszahlungszeitraum zwischen dem 18.11.2022 und 31.12.2022 entsprechend nachzubessern und zu vervollständigen", kritisiert Färber und betont: "Wir haben jetzt eine veränderte Situation im Gesundheitsbereich als zu Beginn und im Verlauf der Pandemie. Die Bundesregierung muss daher die Regelungen anpassen, um nun eine Ungleichbehandlung der Beschäftigten in diesem ohnehin von hoher Arbeitsbelastung geprägten Sektor zu vermeiden." Mit dem jetzt geforderten Inflationszuschuss sollen von den gestiegenen Lebenshaltungskosten betroffene Beschäftigte im Gesundheits- und Rettungswesen unterstützt werden. Kliniken, Praxen und Unternehmen sollen aus diesem Grund die genannten Berufsgruppen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Rahmen des Einkommenssteuergesetzes entlasten.

Hintergrund

Konkret fordert die Union den bundesweiten Zuschuss für folgende Berufsgruppen: Medizinische Fachangestellte (MFA), Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA), Beschäftigte in der Notfallmedizin, in Ambulanzen, Herzkatheterlaboren, diagnostischen Abteilungen, für das Pflegepersonal in Dialysezentren, für Beschäftigte im klinischen Reinigungswesen sowie für Auszubildende in Pflegefach- und Gesundheitsberufen aller Lehrjahre.

Die Forderung der Union nach einer Unterstützung bezieht sich sowohl auf den stationären als auch auf den ambulanten Bereich sowie auf die Somatik und Psychosomatik.