Aus dem Bundesförderprogramm zur "Sanierung kommunaler Sportstätten" (SKS) fließen 269.983,80 Euro an die Gemeinde Gingen/Fils in den Wahlkreis Göppingen. Das hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages soeben beschlossen. Konkret erhält die Gemeinde die Förderung für die Sanierung der Sportfreianlage "Roter und Grüner Platz".
"Ich freue mich für die Gemeinde Gingen über die Zuwendung der Fördermittel. Leider hat nur ein Förderantrag von mehreren eingereichten Anträgen aus unserem Wahlkreis einen positiven Bescheid erhalten", so Hermann Färber, CDU-Bundestagsabgeordneter des Wahlkreises Göppingen.
Insgesamt gingen 3.684 Interessenbekundungen beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung ein, das mit der Umsetzung des Bundesprogramms beauftragt ist. Mit einer beantragten Gesamtfördersumme von über 7,5 Milliarden Euro war der Projektaufruf 23-fach überzeichnet. In der ersten Tranche stehen 333 Millionen Euro aus Bundesmittel zur Verfügung.
Das neue Programm zur "Sanierung kommunaler Sportstätten" setzt ein wesentliches Versprechen aus dem Koalitionsvertrag um. "Ziel ist es, wichtige, sanierungsbedürftige Sportanlagen in Deutschland modernisieren zu können. Mit der Sportmilliarde gibt der Bund ein klares Bekenntnis ab für seine Kommunen, für die Vereine und für den Breitensport", so Färber.
Gezielte Förderung von Schwimmbädern – Antragsfrist: 19. Juni 2026
Erstmals stellt der Bund außerdem 250 Millionen Euro im Rahmen des Bundesprogramms "Sanierung kommunaler Sportstätten - Schwimmbäder" gezielt für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereit.
"Gefördert werden kommunale Schwimmbäder sowie ihre typischen baulichen Bestandteile und zweckdienlichen Folgereinrichtungen. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus. Bei Freibädern liegt der Schwerpunkt insbesondere auf Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung beziehungsweise der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien", erläutert Färber die Förderbedingungen. Eine Weiterleitung von Fördermitteln an Dritte, etwa an Vereine, sei möglich.
Gemeinden, Städte und Landkreise können bis zum 19. Juni 2026 Projektskizzen für geeignete Sportstätten digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung einreichen, sofern sie Eigentümer der Einrichtung sind. Welche Projekte am Ende Förderbescheide erhalten, wird dann der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages entscheiden.
Weitere Informationen zum Förderprogramm unter: www.bbsr.bund.de/sks-schwimmbaeder.


