Ampel muss Haushaltsentwurf wegen Urteil aus Karlsruhe zurückziehen
Ursprünglich war diese Woche die Verabschiedung des Haushalts für 2024 geplant. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts mussten die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP ihren Haushaltsentwurf jedoch notgedrungen zurückziehen. Am Freitag berät der Bundestag zunächst über einen Nachtragshaushalt für 2023 in Höhe von fast 45 Milliarden Euro. "Wir hatten vom Bundeskanzler in seiner Regierungserklärung Klarheit, konkrete Aussagen und umsetzbare Lösungsansätze erwartet. Leider ist es wieder einmal bei Allgemeinplätzen geblieben. Konkrete Aussagen zum Haushalt 2024 oder Lösungsansätze also Fehlanzeige", so der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Färber. Auffallend sei auch, dass der Kanzler keinen Fehler eingestehen wolle, ja nicht einmal eine Spur von Bedauern gezeigt habe. Schuld seien nur die Umstände.
Der Haushaltsentwurf für 2024 muss nun auf völlig neue Füße gestellt werden. "Bislang ist unklar, ob und auf welche Weise die Ampel-Regierung die Schuldenbremse des Grundgesetzes dann einhalten will. Die CDU/CSU wird weiter an der Einhaltung der Schuldenbremse festhalten und daher gewissenhaft auf die Begründung der Bundesregierung für die rückwirkende Aussetzung für 2023 schauen", verdeutlicht Färber. Gleichwohl habe die CDU/CSU aus staatspolitischer Verantwortung der Regierung angeboten, nötige Reformen mitzugestalten. "Voraussetzung ist: Nachhaltigkeit muss auch in unseren Staatsfinanzen herrschen. Der Haushalt 2024 muss jedenfalls so aufgestellt werden, dass er die Vorgaben der Verfassung einhält.", so der CDU-Parlamentarier.
Hintergrund: Zur Klage der CDU/CSU
Die Schuldenbremse im Grundgesetz verhindert, dass der Staat sich zu sehr verschuldet. Denn diese Schulden müssen im Zweifelsfall die nachfolgenden Generationen abbezahlen. Dadurch fehlen finanzielle Spielräume für eigene Projekte.
Liegt eine besondere Notsituation - wie beispielsweise die Corona-Pandemie - vor, dann gilt die Schuldenbremse nicht. In so einem Fall kann der Bundestag den Staat ermächtigen, hohe Kredite aufzunehmen. Insgesamt hatte der Bund 240,2 Milliarden Euro Schulden für 2021 veranschlagt. Diese möglichen Kredite – auch Kreditermächtigungen genannt – wurden aber nicht in voller Höhe ausgenutzt. Deshalb beschloss die Ampel 2022, diese Erlaubnis für (nicht genutzte) Kredite in Höhe von 60 Milliarden Euro rückwirkend für 2021 an den heutigen Klima- und Transformationfonds zu übertragen. Ein Zusammenhang mit der Corona-Krise bestand nicht mehr.
Der Trick: Die Schulden, die in späteren Jahren aufgenommen werden, sollten aber alle im Jahr 2021 verbucht werden – dem Jahr, in dem noch die Notsituation galt, und die Schuldenbremse nicht griff.
Dies verstößt nach Auffassung der CDU/CSU gegen das Grundgesetz. Deshalb hat sie dagegen geklagt. Das Bundesverfassungsgericht hat dieser Klage stattgegeben.