Karlsruhe erklärt Nachtragshaushalt der Ampel für verfassungswidrig

Historisches Urteil aus Karlsruhe

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte im April 2022 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Klage gegen den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 der Ampel eingereicht. Mit dieser Klage sollten die nachträgliche Umwidmung von Corona-Mitteln in Höhe von 60 Milliarden Euro für andere Zwecke sowie die neuen Buchungsregeln für Sondervermögen rechtlich überprüft werden. „Die Karlsruher Richter haben den Zweiten Nachtragshaushalt 2021 für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt. Mit seiner Entscheidung ist das Gericht voll umfassend unserer Argumentation gefolgt. Dieses Urteil ist von historischer Bedeutung und in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher noch nie vorgekommen“, erklärt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Färber.

Das Gericht habe damit die Selbstbedienungsmentalität der Regierung aus SPD, Grünen und FDP gestoppt, der Bundesregierung klare Grenzen bei der Aufnahme von Schulden gesetzt und gleichzeitig die Rechte und die Kompetenz des Bundestages, über die Ausgabe von Haushaltsmitteln zu entscheiden, erheblich gestärkt.

Durch die Entscheidung aus Karlsruhe bricht ein wesentlicher Eckpfeiler der Haushalts- und Finanzplanung der Regierung in sich zusammen. „Betroffen davon ist nicht nur der Klima- und Transformations-Fonds, sondern auch die Finanzierung des „Doppel-Wumms“. Schuldenfinanzierte Sondervermögen, Schattenhaushalte und eine Aushöhlung der Schuldenbremse wurden ein Riegel vorgeschoben“, so Färber weiter und macht deutlich: „Wir erwarten, dass Bundesfinanzminister Lindner und Bundeskanzler Scholz nun einen verfassungskonformen Bundeshaushalt vorlegen und den Dauerstreit in der Ampel um die Schuldenbremse beenden. Das ist eine Frage der politischen Führungsverantwortung für Deutschland.“