Solidarität mit Israel

Die Sicherheit Israels ist für die Union Staatsräson

Diese Sitzungswoche steht im Zeichen des Terrors, der Israel seit den frühen Morgenstunden des 7. Oktobers erschüttert. Mehr als 1000 Israelis wurden durch die Terrororganisation Hamas ermordet, tausende Menschen sind verletzt und eine noch unbestimmte Anzahl an Geiseln wurde nach Gaza verschleppt. In der Fraktionssitzung am Dienstag konnte die CDU/CSU-Fraktion dazu mit S.E. Ron Prosor, Botschafter des Staates Israel in Deutschland, sprechen. Er berichtete aus erster Hand von den brutalen Angriffen auf sein Land. Seine Schilderung und eindringliche Bitte um anhaltende Solidarität waren tief berührend.

Mit einer Schweigeminute gedachten wir Abgeordnete am Mittwoch im Plenum im Beisein des Botschafters den Opfern des terroristischen Angriffs. Heute fand eine Regierungserklärung zur Lage in Israel mit anschließender Aussprache statt. In diesem Zusammenhang wird der Deutsche Bundestag einen gemeinsamen Entschließungsantrag der Ampel-Fraktionen und der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschließen, in welchem die Solidarität mit Israel zum Ausdruck kommt. Die Union wird außerdem im Haushaltsausschuss den vorläufigen Stopp aller direkten und indirekten Zahlungen an die palästinensischen Gebiete beantragen, um die Geldflüsse auf den Prüfstand zustellen. Geld soll zukünftig nur erhalten, wer sich zweifelsfrei vom Terror distanziert und die Existenz Israels unmissverständlich anerkennt.

Die Sicherheit Israels ist für die Union Staatsräson, denn Deutschland hat aufgrund seiner Geschichte eine besondere Verantwortung. Wir verurteilen den grausamen Terrorangriff der Hamas auf den Staat Israel und seine Bevölkerung und trauern gemeinsam mit den Familien der Opfer. Wir stehen in Solidarität an der Seite des Staates Israels. Die israelische Bevölkerung hat ein Recht auf sein völkerrechtlich verbrieftes Recht auf Selbstverteidigung. Denjenigen, die auf den Straßen Deutschlands Gewalt gegen Zivilisten und die Ermordung unschuldiger Kinder, Frauen sowie Männer zelebrieren, muss mit der Härte des Rechtsstaats begegnet werden: Die Verherrlichung von Gewalt ist nicht durch die Meinungsfreiheit im Sinne des Grundgesetzes gedeckt.