Erlösabschöpfung bei Biogasanlagen 

Strompreisbremsengesetz darf Versorgungssicherheit aus heimischer Bioenergie nicht gefährden

Die Energiepreise sind explodiert. Deswegen ist das Instrument der Energiepreisbremse richtig, die Entwürfe der Bundesregierung dazu sind jedoch mangelhaft. Beispielsweise wird dabei die Verstromung von Steinkohle ausgenommen aber bei den Erneuerbaren sollen Erlöse von Biogasanlagen (meist Familienbetriebe!) abgeschöpft werden.

Dabei sind die Kosten von Wartung, Reparatur und der Betriebs- und Einsatzstoffe in den letzten Monaten stark gestiegen, der Preis für Ersatzteile und Reparaturen steigt. Kommt die Abschöpfung für Bioenergieanlagen so wie von der Ampel geplant, könnten die Kosten von den Anlagenbetreibern nicht mehr gedeckt werden. Energiewirtschaftlich gesehen macht es zudem absolut keinen Sinn, Erlöse aus der flexiblen Stromproduktion, in so hohem Maße abzuschöpfen - es verhindert, dass Biogasanlagen flexibel nach dem Bedarf des Strommarktes produzieren: Wenn Wind und Sonne keinen Strom produzieren, können ausschließlich Biogas oder Erdgasanlagen diese kurzfristig entstehenden Bedarfe abdecken. Wenn das jetzt für Biogasanlagen unrentabel wird, muss mehr Gas verstromt werden – also das Gegenteil von dem, was in diesen Zeiten gewollt und notwendig ist.
 
Fazit: Die Nachbesserungen reichen bei weitem nicht aus - hier muss die Bundesregierung nochmal ran an den Gesetzesentwurf, sonst wird die Energiepreisbremse zur Erneuerbaren-Bremse!