Förderprogramm wird auf "graue Flecken" ausgeweitet
Seit Ende April können Kommunen oder Landkreise erstmals eine Förderung vom Bund für den Glasfaserausbau in so genannten „Grauen Flecken", also in Gebieten mit einer Internetversorgung von weniger als 100 Megabit pro Sekunde (MBit/s), beantragen.
„Anders als bisher sind alle Anschlüsse förderfähig, denen im Download - also der Aufgreifschwelle - weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen. Damit wird die Förderung deutlich ausgeweitet, denn bislang waren nur Gebiete mit einer Versorgung unter 30 Mbit/s („Weiße Flecken“) in der Förderung“, berichtet der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Färber.
Förderanträge können im Graue-Flecken-Förderprogramm Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände, andere kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft stellen.
Schwerpunkte wie beispielsweise Bahnhöfe oder Behörden im Landkreis sowie kleine und mittlere Unternehmen seien unabhängig von einer Aufgreifschwelle grundsätzlich förderfähig, solange sie nicht bereits gigabitfähig erschlossen sind. „Schulen, Krankenhäuser und Gewerbegebiete waren bereits schon im bisherigen Programm ein Förderschwerpunkt. Nun rücken sie aber als besonders wichtige Anschlüsse noch mehr in den Fokus“, informiert Färber. Ab sofort könne der Bund mit diesem Programm den Glasfaserausbau für weitere 2,8 Millionen Anschlüsse fördern, bei denen kein privatwirtschaftlicher Ausbau stattfinde.
Viele Gemeinden bei uns im Landkreis haben bereits vom ersten Breitbandförderprogramm profitiert und die Schwelle von 30 MBit/s erreicht. Entscheidend ist, dass mit der neuen Förderung nun auch die "grauen Flecken ausgebaut werden.
Die maximale Fördersumme pro Projekt wurde mit dem neuen Programm von 30 Millionen Euro auf 150 Millionen Euro (Bundesanteil) erhöht. Ebenso die Maximalfördersumme für Beratungsleistungen, die vor dem eigentlichen Ausbauprojekt stattfinden, ist für Landkreise auf 200.000 Euro Fördermittel erhöht worden. Für Städte und Gemeinden bleibt es bei der bisherigen Höchstgrenze von 50.000 Euro.
Weitere Information zum Programm sowie zur Antragstellung finden Sie hier.