Pressemitteilung: Bundestag bringt Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze an Grundschulen auf den Weg

Bund und Länder einigen sich im Vermittlungsausschuss

Ich bin froh, dass der Deutsche Bundestag heute das "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" (Ganztagsförderungsgesetz) beschlossen hat. Bund und Länder hatten sich im Vermittlungsausschuss buchstäblich in letzter Minute auf einen Kompromiss geeinigt. Das Gesetz verankert einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen, der ab 2026 gestuft in Kraft treten soll.

Dies knüpft an den 2013 in Kraft getretenen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz an.

Kern des Gesetzes ist die Einführung eines bedarfsunabhängigen Anspruchs auf Förderung in einer Tageseinrichtung von mindestens acht Stunden. Dieser soll für jedes Kind ab der ersten Klassenstufe bis zum Beginn der fünften Klassenstufe gelten. Anspruchsberechtigt sind Kinder, die ab dem Schuljahr 2026/2027 die erste Klassenstufe besuchen.

Der Anspruch soll dann schrittweise auf die folgenden Klassenstufen ausgeweitet werden, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Schulkindern der ersten bis vierten Klassenstufe mindestens acht Stunden täglich Förderung in einer Tageseinrichtung zusteht.

Bund und Länder haben sich nun auf folgenden Kompromiss verständigt:

1. Investitionskosten

Der Bund beteilige sich mit einem Festbetrag von maximal 3,5 Milliarden Euro an den Investitionen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zum quantitativen und qualitativen Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Für einen beschleunigten Ausbau und Abfluss liege die Förderquote des Bundes bei bis zu 70 Prozent.

2. Förderfähigkeit

Förderfähig seien Investitionen für den Neubau, den Umbau, die Erweiterung, die Ausstattung sowie die Sanierung der kommunalen Infrastruktur für Bildung und Betreuung von Kindern im Grundschulalter.

3. Anrechnung

Die Eigenmittel freier Träger können auf den Finanzierungsanteil der Länder angerechnet werden.

4. Betriebskosten

Der Bund beteilige sich an den Betriebskosten der Ganztagsbetreuung ab 2026 aufwachsend auf 1,3 Milliarden Euro ab 2030.

5. Evaluierung

Zum 31.12.2027 und zum 31.12.2030 soll es eine Evaluierung der Investitions- und Betriebskosten zwischen Bund und Ländern geben. Bund und Länder werden unter Beachtung der Aufgabenverantwortung Mehrbelastungen und Minderbelastungen angemessen ausgleichen.

Ich bin froh, dass dieser Kompromiss kurz vor Ende der Legislaturperiode zustande kam. Die Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie wichtig eine funktionierende Kinderbetreuung ist. Mit dem Ganztagsförderungsgesetz sorgen wir für Chancengleichheit aller Kinder und für die Eltern für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dem Kompromiss gibt es nun auch eine Verlässlichkeit für Grundschulkinder.

Hermann Färber
- einer von uns!

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