Pressemitteilung zur Aussetzung der Stilllegungen

Nahrungsmittelkrise: Kommissions-Entscheidung muss unverzüglich umgesetzt werden

Die EU-Kommission hat beschlossen, dass die Mitgliedstaaten zunächst für ein Jahr die beiden Konditionalitätsstandards der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) aussetzen dürfen und auf den vorgeschriebenen Fruchtwechsel und die Stilllegungsfläche von 4 Prozent auf den Äckern verzichten können.

Bislang zögert die Bundesregierung, die europäische Entscheidung in Deutschland anzuwenden. „Angesichts der Nahrungs-mittelkrise, die durch den Ukrainekrieg ausgelöst wurde, sehe ich keine andere Alternative als dass Bundesminister Özdemir die Kommissionsentscheidung unverzüglich umsetzen sollte“, so der Vorsitzende des Agrarausschusses im Bundestag.
 
„Es ist unverantwortlich, hierzulande fruchtbare Ackerflächen brach liegen zu lassen, während Menschen in anderen Teilen der Welt aufgrund fehlender Getreidelieferungen aus der Ukraine hungern müssen. In den besetzten Häfen der Ukraine liegen 22 Millionen Tonnen Getreide, die nur unter großen Anstrengungen exportiert werden können, was insbesondere für die Entwicklungsländer katastrophale Folgen haben wird. Deshalb ist es gut und richtig, dass die EU-Kommission beschlossen hat, die Standards für ein Jahr auszusetzen und so die Getreideproduktion in Europa zu erhöhen. Das funktioniert aber nur, wenn sich alle Mitgliedstaaten an der Maßnahme beteiligen“, betont Färber.
 
„Unser Land verfügt über 11,7 Millionen Hektar Ackerfläche und gute klimatische Bedingungen. Wenn wir das Fruchtfolgegebot in der GAP-Förderung im kommenden Jahr aussetzen, können wir auf den gewonnenen 500.000 Hektar bis zu 4 Millionen Tonnen Weizen erzeugen. Und wenn wir darauf verzichten, 4 Prozent der Ackerflächen stillzulegen - also die sogenannte Schwarzbrache aussetzen - dann erhalten wir weitere 400.000 Hektar Anbaufläche.
 
Auf diese Weise könnten wir bis zu 1,5 Millionen Tonnen Getreide erzeugen. Das entspricht umgerechnet 60.000 LKW-Ladungen, mit denen wir einen wichtigen Beitrag zur Nahrungssicherung leisten können. Die Entscheidung der Kommission darf jetzt nicht durch endloses prüfen und abwägen hinausgezögert werden, denn die Vorbereitungen für die Ernte 2023 beginnen jetzt und unsere Landwirte und Landwirtinnen brauchen jetzt Planungssicherheit.“

Hermann Färber
- einer von uns!

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