Newsletter vom 26. April 2024

Liebe Leserinnen und Leser,

am Dienstag und Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsklage der CDU/CSU gegen die Wahlrechtsreform der Ampel verhandelt. Bereits von Beginn an haben wir klargestellt: eine Reform und Verkleinerung des Bundestages – ja, aber nicht auf diese Weise. Die Reform insgesamt sowie der Wegfall der Grundmandatsklausel im Besonderen bilden das Wahlergebnis nicht mehr korrekt ab und verzerren den Wählerwillen. Es bleibt nun abzuwarten, wie sich die Karlsruher Richter entscheiden.

Unsere Wirtschaft schwächelt nach wie vor. Die FDP hat nun ein Papier, das sie für ihren Bundesparteitag erarbeitet hat, vorgelegt – allerdings findet es bei „ihren“ Koalitionspartnern SPD und Grüne kein positives Echo. Die Forderungen der FDP entsprechen in vielen Punkten unseren Ansätzen. Als CDU/CSU haben wir daher diese Woche einen Leitantrag zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes Deutschland in den Bundestag eingebracht, um den FDP-Abgeordneten auf diese Weise Gelegenheit zu geben, im Bundestag für ihre Grundsätze zu stimmen.

Mehr zu ausgewählten sowie zu weiteren Themen finden Sie im Folgenden oder auf der Seite der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unter www.cducsu.de.

Alles Gute
Ihr Hermann Färber

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