Pressemitteilung zum Heizungsgesetz

Vorgesehen ist nun, den Heizungsaustausch an die kommunale Wärmeplanung zu koppeln. „Das bedeutet: Erst wenn die Kommunen ihre Fernwärmenetze geplant haben, müssen die Bürger sich entscheiden, auf welche Alternative zur Öl- oder Gasheizung sie setzen“, erläutert Färber. Sobald eine Kommune ihre Wärmeplanung fertig hat, greifen für ihre Bürgerinnen und Bürger die neuen Pflichten des Ampelgesetzes. Ist die Gemeinde später dran, greifen auch die Pflichten später. Das schafft Verunsicherung und bremst eine zügige Wärmeplanung. In Baden-Württemberg muss die Wärmeplanung beispielsweise bis Ende des Jahres abgeschlossen sein, im Nachbarland Bayern noch lange nicht. „Flickenteppich von Ort zu Ort geht nicht - wir brauchen einheitliche Regelungen", so der Abgeordnete.

Färber begrüßte aber, dass die kommunale Wärmeplanung dem Heizungstausch vorangeschaltet und zugleich mehr Technologieoffenheit gewährt werde. Positiv ist für den ländlichen Raum, dass Holz weiterhin einen wirksamen Beitrag zu einer kostengünstigen und klimafreundlichen Wärmeversorgung leisten kann.

„Für eine Fristverkürzung wird es allerdings von der Union keine Zustimmung geben. Der Gesetzestext muss sowohl von Fachleuten als auch i m Bundestag ausführlich beraten werden“, stellt der CDU-Abgeordnete klar. Dies bedeute aber nicht, dass es von Seiten der Union an einer zügigen Beratung scheitern werde. Nur wenn wir die Menschen mitnehmen, wird die Wärmewende zum Erfolg.
Es hatte zuvor so ausgesehen, als wolle die Ampel das Heizungsgesetz innerhalb von einer Woche durch den Bundestag peitschen. Dazu kam scharfe Kritik von der Unionsfraktion, die sich unzufrieden über den immer respektloseren Umgang der Ampel-Koalition mit dem Parlament zeigte, der zu Ärger und Verdruss führe – unter den Abgeordneten und in der Öffentlichkeit.