Pressemitteilung: Änderung des Waffengesetzes

Es ist weniger ein Regelungsdefizit sondern vielmehr ein Vollzugsdefizit, das uns Probleme bereitet. Entscheidend ist, dass die Waffenbehörden angemessen ausgerüstet sind und die bestehenden strengen Regeln konsequent anwenden", sagt der CDU-Bundestagsabgeordnete Hermann Färber mit Blick auf die Diskussion um die Verschärfung des Waffengesetzes im Zusammenhang mit Amokläufen.

Betrachte man beispielsweise den Vorfall des Attentäters von Hanau, stelle man fest, dass dieser bereits vor dem Attentat 13 Mal aktenkundig wurde. Die Behörden seien nicht eingeschritten, obwohl sie eingreifen hätten können. "Vor diesem Hintergrund macht es also wenig Sinn, über die Einführung schärferer Regelungen zu diskutieren, wenn die bereits bestehenden nicht umgesetzt werden", stellt Färber klar. Auch die Debatte um psychologische Zeugnisse sieht der CDU-Abgeordnete vor allem mit Blick auf eine angemessene Umsetzung kritisch.

Vor einer Verschärfung des Gesetzes muss geprüft werden, ob tatsächlich noch Lücken im Gesetz sind, oder ob die bestehenden Regelungen schlichtweg nicht richtig angewendet würden. "Die Union ist nicht grundsätzlich gegen weitere Änderungen des Waffenrechts. Jedoch müssen sie tatsächlich einen Mehrwert an Sicherheit bringen und nicht unverhältnismäßig in die bereits stark beschränkten Rechte von Jägern, Schützen und verantwortungsvollen Waffenbesitzer eingreifen", stellt Färber klar. Wo gravierende Lücken in unserem strengen Waffenrecht sichtbar würden, müssten diese beseitigt werden.

Färber nennt hier als Beispiele eine bessere, personelle Ausstattung sowie einen effektiveren Datenaustausch zwischen den Behörden in Bezug auf die Zuverlässigkeit und Geeignetheit von Waffenbesitzern. „Der Schutz der Bevölkerung ist wichtiger als ein überzogener Datenschutz", so Färber.

Zudem stellt Färber heraus: "Täglich fallen in Deutschland Schüsse aus illegalen Waffen. Darüber spricht aber niemand. Es wäre daher dringend notwendig, zu überlegen, wie man den illegalen Waffen stärker sanktionieren kann."

 

Hintergrund

Nach der Amoktat in Hamburg-Alsterdorf sowie der jüngsten Schussverletzung eines Polizisten bei einer Razzia im Reichsbürger-Milieu sind erneut Rufe nach einer weiteren Verschärfung des Waffenrechts aufgekommen.

Die Bundesinnenministerin hat die Taten zum Anlass genommen, ihre bereits vor einem Jahr erstmals erhobenen Forderungen zu wiederholen. Bis heute hat das Ministerium jedoch keinen in der Bundesregierung abgestimmten Gesetzgebungsvorschlag vorgelegt.

Es kursiert lediglich ein Referentenentwurf, der insbesondere folgende Elemente beinhaltet:

  • das Verbot kriegswaffenähnlicher halbautomatischer Feuerwaffen,
  • die Einführung des Kleinen Waffenscheins auch für den Erwerb und Besitz einer Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffe sowie für Armbrüste,
  • die Einführung einer Pflicht zur Vorlage eines amts- oder fachärztlichen oder fachpsychologischen Zeugnisses für alle Personen, die erstmalig eine waffenrechtliche Erlaubnis beantragen und
  • einen verbesserten Datenaustausch zwischen Waffenbehörden und anderen Behörden inklusive einer Ausweitung der Pflicht zur Übermittlung von relevanten Erkenntnissen an die Waffenbehörden durch örtliche Polizeidienststellen, Bundespolizei und Zollkriminalamt sowie eine Regelabfrage bei den Gesundheitsbehörden im Rahmen der Prüfung der persönlichen Eignung für eine waffenrechtliche Erlaubnis.