Öffentliche Anhörung im Agrarausschuss

Tatsache ist, dass der Gesetzesentwurf Bereiche ausspart, die für das Tierwohl eigentlich wesentlich sind:

- Es umfasst vorerst nur frisches, unverarbeitetes Fleisch
- Fertiggerichte, Gastronomie und Außer-Haus-Verpflegung müssen nicht gekennzeichnet werden
- Es betrifft nur Fleisch aus Deutschland
- Ein großer Bereich der Schweinehaltung bleibt zudem vorerst von der Haltungskennzeichnung ausgeschlossen: Von der Geburt des Ferkels bis zum Eintritt in die Mast.

Verarbeitetes Fleisch, die Bereiche Ferkel, Transport und Schlachtung sowie andere Tierarten sollen nach Aussagen der Ampel-Koalition dann Stück für Stück dazukommen. Das vorliegende Tierhaltungskennzeichnungsgesetz regelt daher nur die Bestimmungen für die Mastphase eines Schweines.

Die Experten verwiesen außerdem auf den Abschlussbericht des Kompetenznetzwerkes Nutztierhaltung (Borchert-Kommission), das bereits vor drei Jahren ein Gesamtkonzept für die Weiterentwicklung der Tierhaltung in Deutschland vorgelegt hat. Das ist auch für mich die wichtigste Erkenntnis, denn neben der Haltungskennzeichnung selbst braucht es weitere Schritte, um mehr Tierwohl überhaupt grundsätzlich möglich zu machen: Rahmenbedingungen sind der Stallumbau und die Finanzierung.

Dieses Thema ist meiner Ansicht nach die größte Schwäche der Ampel, denn es bleibt völlig unklar, wie dieses wichtige Vorhaben langfristig finanziert werden soll. Für den Umbau von Ställen gibt es zwar Investitionsförderung – eine Milliarde Euro ist für die kommenden drei Jahre im Haushalt des Landwirtschaftsministeriums vorgesehen. Die von der Borchert-Kommission errechneten Kosten/das Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung schätzt den Förderbedarf des geplanten Umbaus für alle Tierarten 2030 auf 2,4 Milliarden Euro. Jährlich.